Zuletzt aktualisiert: 12. Mai 2026
Dieser Discord-Nachtrag zu den Werberichtlinien gemäß IAB („Discord-Nachtrag“), der die IAB STANDARD TERMS AND CONDITIONS FOR INTERNET ADVERTISING FOR MEDIA BUYS ONE YEAR OR LESS (VERSION 3.0) (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR INTERNETWERBUNG FÜR MEDIENKÄUFE MIT EINER LAUFZEIT VON BIS ZU EINEM JAHR DER IAB (VERSION 3.0)) (die „IAB-Bedingungen“ und gemeinsam mit dem Discord-Nachtrag als „Kampagnenbedingungen“ bezeichnet) abändert und ergänzt, regelt und ist Bestandteil jedes anwendbaren Anzeigenauftrags („Insertion Order“, kurz „IO“), der von Discord Inc. („Medienunternehmen“) und dem in dem IO genannten Werbetreibenden („Werbetreibender“) oder, falls zutreffend, der in dem IO genannten Agentur des Werbetreibenden („Agentur“) unterzeichnet wurde. Die Bedingungen dieses Discord-Nachtrags haben Vorrang vor allen ähnlichen, widersprüchlichen, unvereinbaren oder sich überschneidenden Bedingungen in den IAB-Bedingungen oder anderen Teilen eines IO und ersetzen diese vollständig. Sollte ein IO jedoch ausdrücklich festlegen, dass bestimmte darin enthaltene Bestimmungen die Bedingungen dieses Discord-Nachtrags ersetzen sollen, so haben im Falle eines Widerspruchs diese Bestimmungen des jeweiligen IO ausschließlich für diesen IO und nur im Umfang des jeweiligen Widerspruchs Vorrang. Etwaige Auftragsbedingungen, „Clickthrough“ oder sonstige Online-Vereinbarungen sowie ähnliche Dokumente, die dem Medienunternehmen vom Werbetreibenden oder der Agentur zur Verfügung gestellt werden, werden hiermit vom Medienunternehmen zurückgewiesen und gelten nicht für eine Quest. Terminologie, die nicht anderweitig in diesem Dokument definiert wird, hat die in den IAB-Bedingungen festgelegte Bedeutung.
Wenn der Werbetreibende direkt beim Medienunternehmen kauft, (i) gelten Abschnitt 2 und alle Verweise auf eine Agentur in diesem Dokument als gestrichen und finden keine Anwendung; und (ii) gelten alle Verweise auf eine Agentur in den IAB-Bedingungen als Verweise auf den Werbetreibenden.
1. Quest-Bestimmungen.
a. Quests. Das Medienunternehmen wird auf seiner Plattform („Discord-Plattform“) eine Werbekampagne für das in einem IO beschriebene relevante Eigentum des Werbetreibenden („Eigentum des Werbetreibenden“) durchführen, bei der berechtigte Benutzer der Discord-Plattform bestimmte vereinbarte Aufgaben im Zusammenhang mit dem Eigentum des Werbetreibenden erfüllen und bestimmte vereinbarte Belohnungen („Belohnungen“) erhalten können, wie im jeweiligen IO beschrieben (jede solche Kampagne wird als „Quest“ bezeichnet).
b. Quest-Bedingungen. Das Medienunternehmen wird in Absprache mit dem Werbetreibenden oder der Agentur, soweit zutreffend, die genauen Bedingungen und Bestimmungen für jede Quest („Quest-Bedingungen“) für die Benutzer festlegen und den Benutzern die Quest-Bedingungen in Verbindung mit einer solchen Quest bereitstellen. Die Quest-Bedingungen regeln mindestens (i) die Teilnahmevoraussetzungen für Benutzer sowie alle Kriterien und Aufgaben, die für den Erhalt einer Belohnung durch den Benutzer zu erfüllen sind; (ii) die Art der jeweiligen Belohnung, einschließlich der Angabe, ob die Belohnung vom Medienunternehmen (einzeln als „Medienunternehmen-Belohnung“) oder dem Werbetreibenden (einzeln als „Werbetreibenden-Belohnung“) bereitgestellt wird; und (iii) alle weiteren Bedingungen oder Einschränkungen hinsichtlich der Einlösung und Nutzung der Belohnung.
c. Werbetreibenden-Belohnungen. Sofern in einem IO nicht anders angegeben, handelt es sich bei der Belohnung um eine Werbetreibenden-Belohnung, die vom Medienunternehmen und vom Werbetreibenden oder der Agentur, soweit zutreffend, genehmigt wurde. Für jede Quest mit einer Werbetreibenden-Belohnung gilt: (i) Die Parteien vereinbaren in angemessenem Vorlauf vor den jeweiligen Startdaten einer Quest schriftlich (per E-Mail ist ausreichend) die Modalitäten für die Bereitstellung und Einlösung der Werbetreibenden-Belohnung und setzen diese um. Dies kann die Übermittlung einer ausreichenden Anzahl an Einlösungscodes an das Medienunternehmen bedeuten, die Nutzer gegen die Werbetreibenden-Belohnung einlösen können; (ii) Der Werbetreibende oder die Agentur, soweit zutreffend, stellt sicher, dass die Werbetreibenden-Belohnung und der Einlösungsprozess mit den Quest-Bedingungen übereinstimmen; und (iii) im Falle von Problemen bei der Bereitstellung oder Einlösung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf unzureichende oder fehlerhafte Einlösungscodes) im Zusammenhang mit einer Quest kann das Medienunternehmen diese Quest bis zur Behebung der Probleme aussetzen. Der Werbetreibende ist allein für die Werbetreibenden-Belohnungen sowie jeglichen damit verbundenen Betrug, Verluste oder andere Probleme im Zusammenhang mit diesen Werbetreibenden-Belohnungen verantwortlich.
d. Medienunternehmen-Belohnungen. Für jede Quest, für die im jeweiligen IO eine Medienunternehmen-Belohnung vorgesehen ist, wird das Medienunternehmen (i) sicherstellen, dass diese Medienunternehmen-Belohnung und der Einlösungsprozess mit den Quest-Bedingungen übereinstimmen; und (ii) die Verantwortung (sofern im IO nicht anders vereinbart) und die Kontrolle über die Gestaltung und Erstellung dieser Medienunternehmen-Belohnung tragen. Das Medienunternehmen wird die Zustimmung des Werbetreibenden oder der Agentur (welche nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf) für jede Medienunternehmen-Belohnung einholen, die Werbematerialien enthält oder aus solchen abgeleitet ist. Medienunternehmen-Belohnungen stehen Benutzern in bestimmten Regionen möglicherweise nicht zur Verfügung, wo diese von der Discord-Plattform nicht unterstützt werden. Der Werbetreibende oder die Agentur darf eine Quest nicht frei kündigen, wenn diese (i) eine Medienunternehmen-Belohnung enthält, die Werbematerialien enthält oder aus abgeleitet ist („individuelle Belohnung“) oder (ii) eine andere individuelle Medienunternehmen-Belohnung umfasst, die speziell für die Quest erstellt wurde. Wird eine individuelle Belohnung zur Verfügung gestellt, gewährt der Werbetreibende oder die Agentur im Namen des Werbetreibenden Discord eine weltweite, gebührenfreie und unbefristete Lizenz an der individuellen Belohnung, um diese den Benutzern von Discord Nitro bereitstellen zu können.
e. Werbetreibenden-Markenlizenz.
i. Der Werbetreibende und die Agentur gewähren dem Medienunternehmen hiermit eine beschränkte, nicht exklusive und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung und Darstellung des Namens des Werbetreibenden, bestimmter Marken und dazugehöriger Logos sowie aller Namen, Marken oder Logos, die mit dem Eigentum des Werbetreibenden in Verbindung stehen (die „Marken des Werbetreibenden“), im Zusammenhang mit der Durchführung einer Quest, der Erfüllung von Verpflichtungen des Medienunternehmens gemäß den Kampagnenbedingungen und etwaigen IO, oder wie anderweitig schriftlich vom Werbetreibenden oder der Agentur genehmigt.
ii. Jeglicher Geschäftswert und jegliche Reputationssteigerung, die durch die Nutzung der Marken des Werbetreibenden durch das Medienunternehmen entstehen, kommen ausschließlich dem Werbetreibenden zugute. Das Medienunternehmen wird die Marken des Werbetreibenden in einer Art und Weise nutzen, die mit den vom Werbetreibenden dem Medienunternehmen schriftlich zur Verfügung gestellten Markenrichtlinien vereinbar ist.
f. Werbematerialien. Der Werbetreibende und die Agentur gewähren dem Medienunternehmen hiermit eine beschränkte, nicht exklusive und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Darstellung, Anpassung, Übersetzung, Änderung, Vervielfältigung, öffentlichen Aufführung, Übertragung und Verbreitung der Werbematerialien im Zusammenhang mit der Durchführung oder Bewerbung einer Quest, der Erfüllung von Verpflichtungen des Medienunternehmens gemäß den Kampagnenbedingungen oder wie anderweitig vom Werbetreibenden oder der Agentur, soweit zutreffend, genehmigt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, im Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Vertrieb und der Bereitstellung der entsprechenden Medienunternehmen-Belohnungen, die solche Werbematerialien enthalten oder aus solchen abgeleitet sind. Die in diesen Bedingungen genannten Lizenzen können vom Medienunternehmen im Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Medienunternehmens an dessen Vertragspartner, Vertreter und Subunternehmen unterlizenziert werden (und, im Hinblick auf Medienunternehmen-Belohnungen, die Werbematerialien enthalten oder aus solchen abgeleitet sind, an Endbenutzer, die solche Medienunternehmen-Belohnungen im Zusammenhang mit einer Quest beanspruchen). Der Werbetreibende oder die Agentur, soweit zutreffend, wird auf eigene Kosten alle erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen, Genehmigungen und Berechtigungen von Dritten einholen, damit das Medienunternehmen seine Rechte aus der oben genannten Lizenz ausüben kann. Im Sinne der Kampagnenbedingungen bezeichnet der Begriff „Werbematerialien“ alle Inhalte, Materialien, Ausfertigungen, Branding-Elemente, Bilder, Namen, Audio- und Musikaufnahmen, Videos, Kunstwerke, Designs, Beschreibungen, Spezifikationen und sonstigen Elemente, die der Werbetreibende oder die Agentur dem Medienunternehmen im Zusammenhang mit einer Quest zur Nutzung zur Verfügung stellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Elemente, Materialien, Assets oder geistigen Eigentumsrechts aus dem Eigentum des Werbetreibenden.
g. Kooperation. Die Fähigkeit des Medienunternehmens, gemäß den Kampagnenbedingungen und etwaigen IO (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Fähigkeit, die in einem IO festgelegten Fristen und zeitlichen Vorgaben für eine Quest einzuhalten) die Quest bereitzustellen und seine Verpflichtungen zu erfüllen, hängen von der fristgerechten Zusammenarbeit des Werbetreibenden oder der Agentur, soweit zutreffend, im Zusammenhang mit der Quest ab. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem die Bereitstellung von durch das Medienunternehmen geforderten Einlösungscodes, Werbematerialien und/oder Werbetreibenden-Belohnungen mit ausreichender Vorlaufzeit für die jeweilige Quest, die Einhaltung geltender Richtlinien oder anderer Kampagnen- und Asset-Spezifikationen sowie zeitnahe Feedback-, Überprüfungs- und Genehmigungsabläufe für alle Punkte und Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Quest der Zustimmung oder Mitwirkung bedürfen. Der Werbetreibende und die Agentur verpflichten sich, alle Richtlinien sowie sonstige vereinbarte Fristen, Kampagnen-Spezifikationen und Entwicklungszeitpläne im Zusammenhang mit oben Genanntem einzuhalten. Das Medienunternehmen haftet nicht für Verzögerungen oder Probleme, die durch eine fehlende oder verspätete Kooperation des Werbetreibenden oder der Agentur entstehen.
h. Quest-Prompts. Das Medienunternehmen ist dafür verantwortlich, Prompts oder Benachrichtigungen für eine Quest („Quest-Prompts“) zu entwickeln, zu erstellen und anzuzeigen, um bestimmte Benutzer an entsprechender Stelle auf der Discord-Plattform auf die Verfügbarkeit einer Quest hinzuweisen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hat das Medienunternehmen die endgültige Entscheidungsgewalt und Kontrolle über die Inhalte, Platzierung, Häufigkeit, Bereitstellung, den Zeitpunkt und die begleitenden Angaben im Zusammenhang mit allen Quest-Prompts auf der Discord-Plattform. Das Medienunternehmen behält sich das Recht vor, das Targeting, die Personalisierung und/oder die Ausspielung von Quest-Prompts im Zusammenhang mit einer Quest zu unterbrechen oder einzustellen.
i. Berichte. Für jede Quest stellt das Medienunternehmen dem Werbetreibenden oder der Agentur, soweit zutreffend, innerhalb einer angemessenen Frist nach der Hälfte der Laufzeit und nach Abschluss der Quest zusammenfassende Berichte über bestimmte geschätzte Leistungskennzahlen, Insights und KPIs zur Verfügung. Die in diesen Berichten enthaltenen Informationen dürfen vom Werbetreibenden ausschließlich für interne Geschäftszwecke verwendet werden. Im Übrigen gelten sie als vertrauliche Informationen des Medienunternehmens.
j. Schätzungen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen werden alle in einem IO angegebenen Impressions- oder Reichweitenzahlen, Verpflichtungen in Bezug auf Impressionen, Targeting-Parameter, Regionen oder Schätzungen sowie alle Informationen im Zusammenhang mit einem durch das Medienunternehmen in Bezug auf eine Quest vorgelegten Bericht durch das Medienunternehmen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen ausschließlich als Schätzungen zu Informationszwecken bereitgestellt. Diese Schätzungen basieren auf Daten, die dem Medienunternehmen nach vernünftigem Ermessen zugänglich sind, und können von den Parteien im Zusammenhang mit einer Quest nicht als garantiert oder verbindlich angesehen werden. Das Medienunternehmen haftet nicht für Fehler, Versäumnisse, Ungenauigkeiten oder Auslassungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten und ist auch nicht verpflichtet, Ersatzleistungen anzubieten.
2. Befugnisse der Agentur. Die Agentur erklärt, gewährleistet und verpflichtet sich, alle Zustimmungen, Genehmigungen und Vollmachten des Werbetreibenden eingeholt zu haben und aufrecht zu erhalten, die für die Agentur nötig sind, um (i) den Werbetreibenden an die Kampagnenbedingungen und etwaige IO zu binden, im Namen des Werbetreibenden zu handeln und anderweitig ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Kampagnenbedingungen und etwaigen IO nachzukommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (a) den Abschluss etwaiger IO im Namen des Werbetreibenden; (b) die Fähigkeit, das Medienunternehmen für Quests zu bezahlen; (c) die Fähigkeit, vertrauliche Informationen des Werbetreibenden an das Medienunternehmen weiterzugeben; und (d) die Verwaltung und Bereitstellung aller Genehmigungen, Rückmeldungen und Überprüfungen im Zusammenhang mit den Kampagnenbedingungen und etwaigen IO (z. B. die Überprüfung und Genehmigung von Belohnungen und anderen Quest-Elementen, Pressemitteilungen, Werbemitteln oder kreativen Assets); und (ii) die in den Kampagnenbedingungen und etwaigen IO aufgeführten Lizenzen zu gewähren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf in diesen Bedingungen genannte Lizenzen für Marken des Werbetreibenden und Werbematerialien. Das Medienunternehmen ist berechtigt, sich auf alle Dokumente, Anweisungen oder Genehmigungen zu stützen, die von der Agentur im Namen eines Werbetreibenden im Zusammenhang mit den Kampagnenbedingungen und etwaigen IO ausgestellt oder erteilt wurden. Die Agentur wird das Medienunternehmen von jeglichen Schäden oder ausstehenden Verbindlichkeiten aus etwaigen IO freistellen und schadlos halten, die sich aus Verstößen der Agentur gegen diesen Abschnitt ergeben.
3. Steuern. Sofern in einem IO nicht anders angegeben, enthalten die Gebühren des Medienunternehmens keine direkten oder indirekten lokalen, bundesstaatlichen, nationalen oder internationalen Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Abgaben jeglicher Art, einschließlich Mehrwert-, Gebrauchs-, Umsatz- oder Quellensteuer, die von einer beliebigen Gerichtsbarkeit erhoben werden. Jede Partei ist für die Abführung aller eigenen gewerblichen Steuern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einkommensteuer, Abgaben auf Bruttoeinnahmen sowie Konzessionsabgaben oder ähnliche gewerbliche Steuern), die sich aus oder im Zusammenhang mit einem IO ergeben, selbst verantwortlich. Der Werbetreibende oder die Agentur, soweit zutreffend, ist verantwortlich für die Ermittlung aller im Zusammenhang mit einem IO anfallenden Verkehrssteuern (z. B. Umsatz-, Mehrwert- sowie Waren- und Dienstleistungssteuern oder ähnliche). Das Medienunternehmen erhebt die anfallenden Verkehrssteuern und der Werbetreibende oder die Agentur, soweit zutreffend, zahlt diese, sofern das Medienunternehmen feststellt, dass es zur Erhebung dieser Steuern verpflichtet ist. Der Werbetreibende oder die Agentur, soweit zutreffend, ist für etwaige Verkehrssteuern auf Benutzerbelohnungen, die außerhalb der Discord-Plattform eingelöst werden, verantwortlich. Für verkehrssteuerliche Zwecke werden Quests als Dienstleistungen im Zusammenhang mit Werbekampagnen betrachtet. Soweit nach geltendem Recht eine Quellensteuer zu entrichten ist, ist der Werbetreibende oder die Agentur, soweit zutreffend, für die Erhebung und Abführung dieser Steuern an die zuständigen Steuerbehörden verantwortlich. Darüber hinaus wird der Werbetreibende oder die Agentur, soweit zutreffend, dem Medienunternehmen eine von der Steuerbehörde bereitgestellte Quittung oder einen Beleg über die gezahlten Quellensteuern vorlegen.
4. Beta-Produkte
Sofern in einem IO ein Produkt oder ein Werbeformat als Experiment, Alpha, Beta oder in ähnlicher Weise bezeichnet wird (gemeinsam als „Beta“ bezeichnet), gelten zusätzlich zu den geltenden Produktbedingungen die folgenden Bestimmungen, die im Falle von Widersprüchen Vorrang haben: Keine Lieferung ist garantiert; es besteht kein Anspruch auf Ersatz; das Produkt wird WIE BESEHEN und WIE VERFÜGBAR ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt; und das Medienunternehmen kann das Beta-Produkt jederzeit mit oder ohne Vorankündigung und ohne Haftung ändern oder das Angebot einstellen. Für Beta-Produkte können zusätzliche produktspezifische Bedingungen oder Bestimmungen gelten, die in dem jeweiligen IO festgelegt oder anderweitig schriftlich kommuniziert wurden (per E-Mail ist ausreichend).
5. Änderungen an den IAB-Bedingungen.
a. Allgemeine Anerkenntnisse. Die Parteien erkennen an und akzeptieren, dass (i) Quests im Sinne der IAB-Bedingungen als pauschal vergütete Leistungen gelten, die auf der Discord-Plattform bereitgestellt werden; (ii) die Bestimmungen der IAB-Bedingungen in Bezug auf die Verfügbarkeit des Inventars, den Lieferzeitplan, die Werbeplatzierung und -positionierung, die Nutzung der erhobenen Daten sowie das Bereitstellen von Berichten durch die geltenden Bedingungen in Abschnitt 1 dieses Discord-Nachtrags sowie in etwaigen IO ersetzt und geregelt werden; und (iii) Quests keine Ad-Server Dritter nutzen oder einbeziehen und die entsprechenden Bestimmungen der IAB-Bedingungen keine Anwendung finden.
b. Spezifische Änderungen.
i. Abschnitt X(b) der IAB-Bedingungen wird hiermit durch das Ergänzen der folgenden neuen Unterabsätze (iv) und (v) geändert:
„(iv) Vorwürfe, dass die Werbematerialien oder Marken des Werbetreibenden geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, missbrauchen oder auf andere Weise gegen diese verstoßen; oder (v) Werbetreibenden-Belohnungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Behauptungen von Benutzern, dass Werbetreibenden-Belohnungen irreführend oder falsch waren oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden.“
ii. Abschnitt XI der IAB-Bedingungen wird hiermit wie folgt geändert und berichtigt:
„Mit Ausnahme der jeweiligen Freistellungsverpflichtungen der Agentur, des Werbetreibenden und des Medienunternehmens gemäß den Kampagnenbedingungen, sowie von Schäden aus der Verletzung von Abschnitt XII oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Agentur, des Werbetreibenden oder des Medienunternehmens, haftet in keinem Fall eine der Parteien (i) für Folgeschäden, indirekte Schäden, zufällige Schäden, Strafschadensersatz, besondere oder exemplarische Schäden jeglicher Art oder für Schäden aufgrund von Gewinneinbußen, Betriebsunterbrechungen, Informationsverlust und dergleichen, die einer anderen Partei aus einem IO entstehen, selbst wenn diese Partei auf die mögliche Entstehung solcher Schäden hingewiesen wurde; oder (ii) insgesamt im Zusammenhang mit diesen Kampagnenbedingungen oder dem IO über den Betrag hinaus, den die Agentur oder der Werbetreibende gemäß diesen Bedingungen an das Medienunternehmen gezahlt hat oder noch schuldet.“
iii. Im Sinne von Abschnitt XIV(d) der IAB-Bedingungen unterliegt jeder IO dem Recht des US-Bundesstaates New York ohne Berücksichtigung seiner Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, Verfahren oder Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den Kampagnenbedingungen sind die staatlichen und bundesstaatlichen Gerichte in New York City.
iv. Abschnitt XIV.e der IAB-Bedingungen wird hiermit wie folgt geändert und berichtigt:
„Alle Mitteilungen zu Kündigungen oder Vertragsverletzungen müssen in englischer Sprache verfasst sein, schriftlich erfolgen und an die Rechtsabteilung der anderen Partei gerichtet sein (mit Kopie an alle in einem IO aufgeführten Ansprechpartner). Die E-Mail-Adresse für Mitteilungen and die Rechtsabteilung des Medienunternehmens lautet legal.notices@discordapp.com. Alle anderen Mitteilungen müssen in englischer Sprache verfasst sein, schriftlich erfolgen (einschließlich E-Mail) und an die jeweilige in einem IO angegebene Kontaktadresse der anderen Partei gerichtet sein. Eine Mitteilung gilt mit Eingang als zugestellt, was durch eine schriftliche oder automatische Empfangsbestätigung oder durch ein elektronisches Protokoll (soweit zutreffend) belegt wird.“